Friedliche Kunstaktion am NPD-“Bürgerbüro“ durch Polizei und Presse diskreditiert!

Am Abend des 4.12.2008 kamen in Leipzig-Lindenau spontan ca. 60 Menschen zusammen um dem NPD-Zentrum in der Odermannstraße eine künstlerische Absage zu erteilen. Während ein Chor musikalische Beiträge darbot und zahlreiche ZuhörerInnen applaudierten, bedrohten die im „Bürgerbüro“ des NPD-Abgeordneten Winfried Petzold versammelten Personen die friedliche, spontane Zusammenkunft mit Feuerwerkskörpern.

Nach kurzer Zeit verließen die SängerInnen und ZuhörerInnen den Ort in Richtung Karl-Heine-Straße, begleitet von drei Fahrzeugen der Polizei, und wurden wenig später festgesetzt. Es folgte eine äußerst langwierige erkennungsdienstliche Behandlung aller anwesenden Personen.
Die Maßnahme wurde von den Teilnehmenden als vollkommen willkürlich empfunden. Von der Kunstaktion ging keinerlei Gewalt gegen Personen oder Sachen aus, es handelte sich um eine absolut friedliche Aktion.

Es handelt sich insofern um eine Falschdarstellung, wenn die LVZ in Bezug auf die TeilnehmerInnen des spätabendlichen Chorauftrittes von „Randalierern“ und „Linksextremisten“ schreibt. Ungeprüfte, einseitige Berichterstattung spielt der Propaganda der NPD in die Hände. Insofern scheint Winfried Petzolds Strategie aufzugehen, mit falschen Behauptungen und Anzeigen bei der Polizei die öffentliche Wahrnehmung des Protests zu beeinflussen und Menschen einzuschüchtern.
Bereits nach der letzten Spontan-Kundgebung von AntifaschistInnen in der Nähe des NPD-“Bürgerbüros“ am 25.11. versuchte Petzold, die ebenfalls friedliche Aktion mit völlig aus der Luft gegriffenen Behauptungen als gewalttätigen Angriff darzustellen. So behauptete Petzold in einer Pressemitteilung, TeilnehmerInnen der Demonstration hätten das „Bürgerbüro“ mit Pflastersteinen und Leuchtspurmunition beschossen und zwei Fahrzeuge zerstört. Da sich diese Vorwürfe nicht halten ließen, auch weil die während der Kundgebung anwesende Polizei keine derartigen Ereignisse beobachtete, rückte Petzold in einem weiteren „Bürgerbrief“ von der Version ab und behauptete nun, die DemonstrantInnen hätten versucht, mit Leitern in das Gelände einzudringen. Auch dazu gibt es von Polizeiseite keine Bestätigung.
Im Unterschied zur Kundgebung am 25.11. war diesmal die Polizei nicht anwesend, und kann damit nicht als Zeuge fungieren. Trotzdem wird laut Einsatzbericht bzw. Pressemitteilung der Polizei der Angriff als Tatsache hingestellt.
Damit wird die Polizei zum „Freund und Helfer“ von Neonazis.

11.12.2008
Die Leipziger Internetzeitung hat aufgrund der Informationsgemengelage und harscher Kritik an einem Kommentar zu den Ereignissen des 4.12.2008 Interviews mit den verschiedenen „Parteien“ gemacht. Neben der Polizei hat auch das „Ladenschluss“-Bündnis die Möglichkeit zur Stellungnahmen bekommen. Dass dieselben Fragen auch der rechten NPD gestellt wurden (die allerdings nicht geantwortet hat), betrachten wir kritisch. Dieser Partei und ihren SympathisantInnen sollte kein zusätzliches Forum geboten werden, zumal sie sich offensichtlich ausschließlich in Unwahrheiten, Unterstellungen und Denunziationen zu ergießen vermag.

aus der Leipziger Internetzeitung (11.11.2008)

Antworten der Leipziger Polizei zu unseren Fragen (9.12.2008)

1. Hat es nach Ihrem Erleben oder Erkenntnissen am Donnerstagabend, den 4. Dezember 2008 an der Odermannstraße um zirka 22:30 Uhr irgendwelche Straftaten gegeben?

Nach den bisherigen Erkenntnissen wurde ein Ermittlungsverfahren gegen “ Unbekannt“ wegen dem Verdacht des Landfriedensbruchs gem. § 125 StGB eingeleitet.

2. Wenn ja, welche und durch wen?

Nach bisherigen Erkenntnissen gab es aber in diesem Zusammenhang keine weiteren Straftaten wie Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen. Bei der „Aktion“ wurde keine Person verletzt. In unmittelbarer Nähe wurde die Gruppe durch die Polizei festgestellt und die Personalien überprüft. Teilweise waren diese Personen vermummt (Kaputzen-Shirts, Schals, Brille).


3. Welchen Inhalt hatten nach Ihrer Erinnerung oder Erkenntnissen die gesungenen Lieder im Wortlaut?

Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass die eingesetzten Polizeibeamten vernahmen, dass die Gruppe Lieder gesungen haben. Dies muss vor dem Eintreffen der Polizeibeamten erfolgt sein. Befragungen laufen gegenwärtig noch, um diesen Sachverhalt des Liedersingens zu verifizieren.

Die Antworten des Ladenschluss Bündnis (7./ 8.12.2008)

zu 1. und 2. gesammelt:
Zu besagtem Zeitpunkt trafen sich an der Odermannstrasse Ecke Lützner Straße ca. 60 Menschen, denen zu Ohren gekommen war, dass dort eine öffentliche Chorprobe stattfindet. In Höhe des Rasenstückes Ecke Lütznerstraße nahmen die Sängerinnen und Sänger ihre Plätze ein und gaben drei Stücke zum Besten. Ihr Auditorium applaudierte. Da es wie erwähnt bereits nach 22:00 Uhr war, könnte der Vorwurf der “Ruhestörung“ gegen die Versammelten geltend gemacht werden (kein Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit). Ob es entsprechende Beschwerden gibt oder ob der Lärmpegel, den ca. 15 singende Menschen verursachen wirklich Nachtruhe störender wirkt als vorbeifahrende Autos, können wir nicht einschätzen.

Bereits zu Beginn der Session flogen aus dem von der versammelten Menge ausreichend weit entfernten Gebäude Odermannstraße 8, das das „Bürgerbüro“ des NPD-MdL Winfried Petzold sowie die NPD-Kreisgeschäftsstelle beherbergt, 2 – 3 Feuerwerkskörper. Deren Sprengkraft war so vehement, dass man vermuten könnte, dass sie nicht der Kategorie II von Feuerwerken, also solche, die auch durch nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen, entsprechen. Aus dieser (unserer) Wahrnehmung kann jedoch ungeprüft keine Unterstellung einer Straftat resultieren.

Das spontane Versammeln von Menschen – wie an diesem späten Abend geschehen – ist legal. So ist in Art. 8 (1) Grundgesetz festgeschrieben: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Durch den so genannten „Brockdorf-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts von 1985 wurde zudem bestätigt, dass danach Versammlungen aus aktuellem Anlass keiner Anmeldepflicht unterliegen.

Der Anlass für die künstlerische Protestaktion an diesem Abend war natürlich die zu diesem Zeitpunkt beinah 3-wöchige Existenz des „NPD-Zentrums“ und insbesondere die Atmosphäre und Realität der Bedrohung, die von diesem Ort ausgeht. Nicht nur, dass Personen, die im Haus ein- und ausgehen, Menschen verbal und tätlich bedrohen (so bspw. geschehen am 21.11. im Laden der Buchkinder, als Vermummte einem Mitarbeiter drohten) – zwei Tage vor der Chor-Aktion wurden im Stadtteil zudem „Bürgerbriefe“ von Winfried Petzold gesichtet, die von Denunziationen und Realitätsverdrehungen nur so strotzen. So behauptet der Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der NPD Sachsen, dass Antifaschisten versucht hätten das Gelände Odermannstr. 8 mit Leitern zu erklimmen oder dass der BND im gegenüberliegenden Haus Kameras zur Beobachtung seines Büros aufgestellt hätte.

Es gab und gibt also, leider!, permanent den Anlass für entsprechende Meinungsbekundungen im öffentlichen Raum.

Nach dem Beenden der kleinen Vorführung traten die Anwesenden gemeinsam den Heimweg in Richtung Karl-Heine-Straße an. Die anrückende Polizei hielt die gemächlich Laufenden an, fragte jedoch weder nach ihren Plänen oder Motivation, sondern setzte sie rabiat fest und begann mit einer langwierigen Identitätsfestellungsmaßnahme. Kommunikations- und Vermittlungsversuche wurden durch die u. a. mit Maschinenpistolen ausgestattete, zahlenmäßig immer weiter wachsende Beamtenmenge verweigert.

zu 3.
Wir können uns daran erinnern, dass die Lieder ein klares Signal gegen Nazis und für ein freies, schönes Leben aussendeten.

Zusatzfrage (bei vermutlich Anwesenden): Wie bewerten Sie derzeit die stattgefundene Aktion selbst?
Die Vielfalt der Ideen und Akteure machen den Protest gegen ein Nazi-Zentrum, in dem menschenverachtende Denkweisen den Ton angeben, von dem aus die „natürliche Ungleichheit der Menschen“, die „Überlegenheit der Deutschen“ und der autoritäre Ruf nach „Unterordnung“ propagiert und praktiziert werden, aus. Die Chorprobe reiht sich in entsprechende Protest-Demonstrationen, -Kundgebungen, Informationsveranstaltungen, Vernetzungstreffen, Plakataktionen usw.usf. ein.

Dass die Polizei offensichtlich eine Anzeige, die von Personen aus dem NPD-Haus gestellt wurde, zur Grundlage ihrer Lageeinschätzung und Öffentlichkeitsarbeit macht, halten wir für unverantwortlich. Die Polizei wohnte der gesamten Aktion nicht bei, kann also gar nicht auf ein objektives Bild des Herganges zurückgreifen. Zumindest eine Formulierung, die auf die Einseitigkeit der Information verweist, nach der “vermummte Personen das NPD- Abgeordnetenbüro mittels Steinwürfen und Böllern beworfen“ hätten, hätten wir für angebracht gehalten. Die „Unschuldsvermutung“ – eigentlich Grundlage rechtsstaatlichen Vorgehens – wurde von den Staatshütern einfach außer Kraft gesetzt.

Alles in allem müssen wir im Ergebnis der Darstellungen der eigentlich banalen Aktion gegen Nazis in der Nacht des 4.12. die Konsequenz ziehen, dass der Staat und seine Organe wenig Interesse am Ausnutzen seiner geringen Kompetenzen im Kampf gegen Nazis hat und dass so manches Medien-Organ blind auf die Darstellungen der Polizei vertraut, anstatt zu hinterfragen.
Vor dem Hintergrund der massiven Reorganisierung von Nazistrukturen in Leipzig, verheißt dies nichts Gutes.


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